Warum Spenden?
Trotz ehrenamtlicher Arbeit und aller Sparsamkeit: Die Ausrichtung der Gottesdienste, sonstige Angebote unserer Gemeinde, der Erhalt des Kirchengebäudes und vor allem die Arbeit unserer hauptberuflichen Pastoren kosten Geld.
In den Landeskirchen kommt dieses Geld überwiegend durch die staatlichen Kirchensteuern zusammen. Die SELK ist gegenüber den Landeskirchen jedoch nicht nur kirchlich-konfessionell "selbständig", sondern auch finanziell "selbständig":
Für diese Selbständigkeit verzichtet die SELK bewusst auf die Einziehung von Kirchensteuern ihrer Gemeindeglieder über die staatlichen Finanzämter. Statt dessen wird die SELK finanziert durch freiwillige Gaben in Form von:
- Regelmäßige Kirchenbeiträge der Gemeindeglieder
- Kollekten der Gottesdienstbesucher
- Einzel-/Sonderspenden
Wichtig: Kirchenbeiträge und Spenden an die SELK sind steuerlich genauso absetzbar wie staatliche Kirchensteuern oder "Spenden für kirchliche Zwecke". Jährlich werden dafür Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.
Wie hoch sollte mein Kirchenbeitrag sein? Wofür wird das Geld in der SELK verwendet?
> Mehr erfahren
Unser Gemeindekonto für Überweisungen
SELK Dreieinigkeitsgemeinde Hamburg
Commerzbank Hamburg
IBAN: DE76 2004 0000 0635 9566 00
BIC: COBADEHHXXX
Bitte geben Sie bei einer Überweisung den Verwendungszweck an, z.B.
"Kirchenbeitrag", "Spende Gemeindearbeit", "Spende Mission" oder "Spende Pastorengehälter".
Das erleichtert uns die Zuordnung Ihrer Gabe und die Erstellung einer Spendenbescheinigung.
Wir danken herzlichen allen, die unsere Gemeinde und unsere Arbeit unterstützen!
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche und das Geld
Verwendung Ihrer Kirchenbeiträge
Kirchenbeiträge werden von den Gemeindegliedern direkt an die Kirchengemeinde gezahlt. Jede Kirchengemeinde überweist aus der Summe aller eingegangenen Kirchenbeiträge eine sogenannte anteilige "Umlage" an die Allgemeine Kirchenkasse (AKK) der SELK, aus der vor allem die Gehälter aller SELK-Pastoren bezahlt werden.
Durch diesen 'Umweg' können in der SELK angestellte Pastoren mit einem einheitlichen Gehalt rechnen, egal, ob sie in einer sehr kleinen oder eine großen Kirchengemeinde Dienst tun.
Die AKK sichert damit also die wichtige Unabhängigkeit der Pastoren im Verkündigungsdienst: Sie verhindert, dass die Finanzkraft einer Gemeinde darüber entscheidet, ob sie sich einen Pastor "leisten" kann oder nicht bzw. dass Gemeinden ihre Pastoren zu sehr fachlich beeinflussen können.
Die Gemeinden der SELK leben dabei das Solidaritätsprinzip, nach dem große Gemeinden mehr zum Budget der AKK beitragen können als kleine Gemeinden und nur in der Gesamtheit genug zusammenkommt, dass alle Pastorengehälter gezahlt werden können.
Höhe des persönlichen Kirchenbeitrags und Steuerabzugsfähigkeit
Die Höhe des persönlichen Kirchenbeitrags ist nicht festgelegt, sondern jedes Gemeindeglied entscheidet selbstverantwortlich und nach den eigenen Möglichkeiten, wieviel es geben kann und möchte. Trotz aller Freiheit sollte es jedem Gemeindeglied eine geistliche Verpflichtung und ein persönliches Anliegen sein, sich auch finanziell am Erhalt der Kirche zu beteiligen. Als Hilfestellung gibt es sogar einen Richtwert für einen "angemessenen" Kirchenbeitrag:
Als Richtwert gelten 3 % des Bruttoeinkommens oder aber etwa 9 % der Einkommensteuersumme, was dann in etwa dem üblichen Kirchensteuersatz entspricht.
Viele Gemeindeglieder geben aber aus eigener Überzeugung deutlich mehr, als sie nach dieser Regel müssten. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass unsere Gemeinde gleichmäßige Beiträge an die AKK leisten kann (die für die finanzielle Sicherung der Pastorengehälter entscheidend sind), obwohl einige andere Gemeindeglieder z.B. aus finanziellen Gründen keinen vollen Kirchenbeitrag aufbringen können.
Die Kirchenbeiträge sind steuerlich genauso absetzbar wie Kirchensteuern oder Spenden für kirchliche Zwecke. Jährlich werden darüber Spendenquittungen für jeden Spender ausgestellt, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt vorgelegt werden können.
Allgemeine Kirchenkasse und Kirchenverwaltung der SELK
Die Allgemeine Kirchenkasse der SELK verwendet das ihr zur Verfügung stehende Budget (das aus den Beiträgen der einzelnen Gemeinden stammt):
- für die einheitlichen Gehälter der Pastoren bzw. Geistlichen der SELK (das ist der bei weitem größte Anteil des Jahreshaushalts der AKK)
- für Zuschüsse zu kirchlichen Werken, insbesondere für die → Lutherische Theologische Hochschule in Oberursel, wo die Mehrheit der SELK-Pastoren ausgebildet wird.
- für die Gehälter der wenigen Angestellten der zentralen Kirchenverwaltung in Hannover, der sogenannten 'Kirchenkanzlei der SELK' (das ist der kleinste Anteil des Jahreshaushalts der AKK).
Die → Lutherische Kirchenmission und die diakonischen Einrichtungen der SELK finanzieren sich weitgehend unabhängig von der Allgemeinen Kirchenkasse durch Spenden.
Die Gehälter der SELK-Pastoren
In der SELK legen wir Wert darauf, dass die Pastoren in ihrer Verkündigung unabhängig sind. Das heißt:
1. Unabhängig vom Staat und seiner jeweiligen Einstellung zu Kirche und Glaube und
2. Unabhängig von ihren Gemeinden, dort vorherrschenden Tendenzen und (finanziellen) Mehrheiten.
Darum verzichtet die SELK auf den Einzug von Kirchensteuern über die staatlichen Finanzämter, die eine Unterordnung erforderlich machen würde.
Darum erhalten die Pastoren der SELK ihre einheitlichen Gehälter zentral aus der Allgemeinen Kirchenkasse und werden nicht - wie z.B. in vielen Freikirchen - von der eigenen Gemeinde bezahlt (die damit in den Dienst des Pastors eingreifen könnte oder sich gar aufgrund mangelnder Finanzkraft keinen Pastor leisten könnte).
Die Gehälter unserer Pastoren orientieren sich zwar am öffentlich-rechtlichen Beamtenbesoldungssystem, liegen aber um etwa ein Drittel unter denen evangelischer oder römisch-katholischer Geistlicher.